Gemeinsam viel bewegen.

Testpflicht

Information des Staatlichen Schulamts

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns, Ihnen diese aktuelle Nachricht von Staatlichen Schulamt zukommen zu lassen:


Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,

zu meiner Freude und mit großer Erleichterung kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Das RKI veröffentlicht heute einen Inzidenzwert von 129,9 für unseren Landkreis. Damit ist heute der 5. Werktag mit einem Wert stabil unter 165. Nach den verbindlichen Vorgaben der „Bundesnotbremse“ und in Absprache mit dem Gesundheitsamt sowie den beiden Schulträgern gelten damit folgende Regelungen:

  • Ab Donnerstag, 06.05.2021, werden alle Jahrgänge in allen Schulformen im Wechselunterricht beschult. Für die Abschlussklassen und die Förderschulen behalten die bekannten Ausnahmeregelungen bis auf weiteres Gültigkeit.
  • Für die Schüler:innen der Klassen 1 bis 6 wird neben dem Wechselunterricht weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Auch hier gelten weiterhin die bekannten Regelungen, d.h. soweit unter Einhaltung der Abstands- und Hygienereglungen möglich, sollten die Notbetreuungskinder an den „Distanztagen“ im eigenen Klassenverband oder zumindest in einer festen Gruppe verbleiben, um eine Durchmischung zu vermeiden.
  • Die Testpflicht für Schüler:innen und Lehrkräfte gilt uneingeschränkt. Die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln bleiben weiterhin in Kraft.

Freundliche Grüße

Burkhard Schuldt, Amtsleiter Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf

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