Distanzunterricht
Information des Staatlichen Schulamts
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir freuen uns, Ihnen diese aktuelle Nachricht von Staatlichen Schulamt zukommen zu lassen:
Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,
zu meiner Freude und mit großer Erleichterung kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Das RKI veröffentlicht heute einen Inzidenzwert von 129,9 für unseren Landkreis. Damit ist heute der 5. Werktag mit einem Wert stabil unter 165. Nach den verbindlichen Vorgaben der „Bundesnotbremse“ und in Absprache mit dem Gesundheitsamt sowie den beiden Schulträgern gelten damit folgende Regelungen:
- Ab Donnerstag, 06.05.2021, werden alle Jahrgänge in allen Schulformen im Wechselunterricht beschult. Für die Abschlussklassen und die Förderschulen behalten die bekannten Ausnahmeregelungen bis auf weiteres Gültigkeit.
- Für die Schüler:innen der Klassen 1 bis 6 wird neben dem Wechselunterricht weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Auch hier gelten weiterhin die bekannten Regelungen, d.h. soweit unter Einhaltung der Abstands- und Hygienereglungen möglich, sollten die Notbetreuungskinder an den „Distanztagen“ im eigenen Klassenverband oder zumindest in einer festen Gruppe verbleiben, um eine Durchmischung zu vermeiden.
- Die Testpflicht für Schüler:innen und Lehrkräfte gilt uneingeschränkt. Die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln bleiben weiterhin in Kraft.
Freundliche Grüße
Burkhard Schuldt, Amtsleiter Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf
Neues Schreiben des Hessischen Kultusministers
Sehr geehrte Eltern,
der Hessische Kultusminister hat ein neues Schreiben an alle Eltern und Erziehungsberechtigten mit aktuellen Informationen zu den Auswirkungen der Bundesnotbremse auf den Schulbetrieb veröffentlicht.
Sie finden es hier verlinkt: Schreiben des Hessischen Kultusministers an alle Eltern und Sorgeberechtigten vom 24. April 2021 (Link)
Mit freundlichen Grüßen
M. Kremer, Webmaster
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Einschränkung des Präsenzunterrichts
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
der Präsenzunterricht kann in der bisherigen Form vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 auch weiterhin nicht stattfinden. Zur Eindämmung der Pandemie ist es notwendig, den Präsenzunterricht einzuschränken und soweit wie möglich auf Distanzunterricht auszuweichen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, teilen Sie uns bitte mit diesem Formular (Link) mit, ob Ihr Kind an allen Schultagen bis zum 31.01.2021 in der Schule unterrichtet werden soll.
Ihre Entscheidung bitte ich Sie uns über die Klassenleitung auf dem üblichen Weg umgehend zuzuleiten, um die Unterrichtsorganisation möglichst bald klären zu können.
Sollten sich Ihre persönlichen Voraussetzungen im Laufe des Monats ändern, bleibt Ihnen weiterhin die Möglichkeit erhalten, Ihr Kind für den Präsenzunterricht anzumelden oder aber auch vom Präsenzunterricht abzumelden. In diesem Falle bitte ich diese Entscheidung bis spätestens Freitagmorgen mit Wirkung zur neuen Schulwoche mitzuteilen.
Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen Schreiben des Hessischen Kultusministeriums an alle Eltern und Erziehungsberechtigten (Link).
Aysel Rojan, Konrektorin
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